Finanzierung Lerntherapie
Die Lerntherapie wird weder von den privaten noch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Für Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte ergeben sich drei Optionen zur Finanzierung:

Selbstzahlung
Sie können die Lerntherapie selbst zahlen. Diese wird Ihnen dann monatlich in Rechnung gestellt.

Wir arbeiten pro Woche 60 Minuten. Diese setzen sich aus 45 Minuten Therapie mit dem Kind und 15 Minuten Gespräch mit Ihnen als Eltern zusammen. So stehen wir in einem direkten, wöchentlichen Austausch und Sie erhalten einen Einblick in die laufende Therapie.

Förderung nach § 35a SGB VIII
Das Familienwerk Speyer ist eine durch das Kreisjugendamt anerkannte lerntherapeutische Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen, Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (RS) oder Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS).

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei den örtlichen Jugendämtern zu stellen. Wird der Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.

Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist es für Familien mit geringem Einkommen möglich, Zuschüsse z. B. für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Mittagessen, Freizeitaktivitäten und vor allem für außerschulische Lernförderung/Lerntherapie zu erhalten. Ein Anspruch auf die Zuschüsse besteht dann, wenn Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Der Antrag wird je nach Leistungsbezug beim Jobcenter oder bei den zuständigen Geschäftsstellen der Sozialhilfe gestellt.