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Ergotherapie kommt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung zum Einsatz und zählt zu den Heilmitteln. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen bilden das Ergotherapeutengesetz und die Sozialgesetzbücher (SGB) V und IX. Kostenträger sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung und Berufsgenossenschaften. Die ergotherapeutische Leistung kann aber auch privat bezahlt werden.